In der heutigen Zeit ein Unternehmen zu gründen oder zu führen, erfordert es, sich auch mit der unüberschaubaren Anzahl von Regelungen und Gesetzen im Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Wer sich hierbei als kleiner oder mittelständischer Unternehmer schnellen und unkomplizierten Rat in arbeitsrechtlichen Fragen wünscht, ist bei uns gut aufgehoben. Wir beraten schon seit Jahren eine Vielzahl von vorrangig mittelständischen Unternehmen, die es schätzen, auf Fragen, die in ihrem unternehmerischen Alltag auftreten, durch uns schnellen Rat zu bekommen, oftmals schon durch einen kurzen Telefonanruf. Kompetente Unterstützung können Sie hierbei insbesondere in folgenden Themenbereichen erwarten:
Zugegeben, den perfekten Arbeitsvertrag wird es nicht geben; nicht nur der Umstand, dass der Arbeitsvertrag immer auf die Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses abgestimmt sein sollte, auch die Rechtsprechung sorgt dafür, dass arbeitsvertragliche Regelungen regelmäßig auf dem Prüfstand stehen und deshalb überarbeitet werden müssen. Grundsätzlich gilt die Faustformel: Je intensiver Sie sich mit der Formulierung des Arbeitsvertrages Zeit nehmen und Mühe geben, desto entspannter meistern Sie etwaige Probleme und Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern. Wer etwa davon absieht, Regelungen zur Internetnutzung oder zu Verhaltensweisen bei Erkrankungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, wird es später bereuen, wenn ihm die arbeitsvertragliche Argumentationsgrundlage für Abmahnungen oder Kündigungen fehlt.
Kompetente Unterstützung können Sie von uns insbesondere in folgenden Themenbereichen erwarten:
Als Unternehmer haben Sie nahezu täglich mit arbeitsrechtlichen Sachverhalten zu tun. Das beginnt mit der richtigen Formulierung der Stellenanzeige und endet spätestens mit der Erteilung des Arbeitszeugnisses. Wer diese Herausforderungen professionell bewältigt bzw. gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe bewältigen lässt, braucht sich später vom Arbeitsrichter nicht unangenehme Fragen stellen zu lassen. Deshalb fordern Sie uns, wenn es beispielsweise um folgende Themenbereiche geht:
Es ist ein weitverbreitetes Phänomen, dass Arbeitgeber auf geänderte Situationen - seien sie wirtschaftlich oder betrieblich oder durch einen Mitarbeiter veranlasst - oft nur zögerlich reagieren. Gerade wenn es darum geht, sich von Mitarbeitern zu trennen, ist das für viele Unternehmer eine oft äußerst unangenehme Aufgabe.
Das hängt auch mit den strengen und nicht selten als arbeitgeberfeindlich empfundenen Arbeitnehmerschutzvorschriften zusammen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung von personellen Maßnahmen zu beachten sind, manchmal sind es aber auch lediglich Formvorschriften, die eine personelle Maßnahme unwirksam machen kann. Die vom Gesetzgeber ausgelegten Fallstricke sind jedenfalls vielfältig, weshalb wir Sie gerne bei folgenden Fragestellungen anwaltlich unterstützen:
Jedes Jahr beschäftigen im Schnitt eine halbe Million Klagen die deutschen Arbeitsgerichte. Dabei gäbe es mit der Mediation - also der Einschaltung eines neutralen Dritten, der die Konfliktparteien an einen Tisch bringt - für viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen eine Alternative. Dieses im Bereich des Arbeitsrechts noch relativ neue Verfahren bietet die Möglichkeit, einen Streit außergerichtlich, schnell und vor allem einvernehmlich zu lösen. Denn bei Streitigkeiten im Unternehmen ist es zum einen das Ziel, auch zukünftig zusammenarbeiten zu können. Zum anderen muss es schnell gehen.
Eine Mediation ist eine außergerichtliche, nicht-öffentliche Variante der Streitbeilegung. Hier entscheidet nicht das Urteil eines Richters über einen Konflikt, sondern die beiden streitenden Parteien verhandeln so lange selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf Augenhöhe miteinander, bis sie eine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Dabei werden sie von einem neutralen Moderator, dem Mediator, begleitet.
Die Mediation eignet sich insbesondere bei innerbetrieblichen Konflikten, z.B. bei Mobbingvorfällen, Konflikten mit Auszubildenden, Abteilungsproblemen durch die Wieder- oder Umbesetzung von Arbeitsplätzen etwa nach der Rückkehr aus der Eltern- / Familienzeit oder auch aus der Teil- in die Vollzeit, Konflikten mit den Vorgesetzten, „inneren" Kündigungen, Abmahnungen oder Streitigkeiten mit dem Betriebsrat.
Die Mediation gilt als schnell, kostengünstig, nachhaltig, vertraulich und diskret. Sie ist im Mediationsgesetz geregelt.
Er gilt allerdings zu bedenken, dass gegen eine Kündigung bei Gericht innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden muss. Während die Mediation etwa bei Verjährungen aufschiebende Wirkung hat, ist das im Kündigungsrecht nicht der Fall. Arbeitgeber sollten also bedenken, dass die Entlassenen, damit sie die Klagefrist nicht versäumen, fristwahrend immer Klage einreichen und sich einen Prozess vorbehalten, wenn die Mediation nach zwei Wochen noch keine Einigung erzielt hat.
Arbeitsrecht für Unternehmen in Darmstadt - Ihr Ansprechpartner ist:
Rechtsanwalt Kai Sulzmann
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