In dem entschiedenen Fall ließ der Fahrer eines Abschleppgespanns die Warnblinkanlage eingeschaltet, wobei das Abschleppgespann zumindest bis zur Mitte der Abbiegespur fuhr und erst dann den Abbiegevorgang einleitete.
Bei einem abgeschleppten Fahrzeug handelt es sich um nachfolgenden Verkehr.