Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers

Verursacht ein Autofahrer, der links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen möchte, bei diesem Fahrmanöver einen Verkehrsunfall, so besteht ein Anscheinsbeweis dahingehend, dass er den Verkehrsunfall alleine verursacht hat.


Ein Nutzunggsausfallschaden kann auch gewährt werden, wenn der Geschädigte sich kein Folgefahrzeug anschafft. Dies erfordert allerdings einen konkreten Vortrag des Geschädigten, dass er auch potentiellen Nutzungswillen an seinem Fahrzeug hat. Insbesondere kann der Nutzungswille nicht vermutet werden, wenn der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt sein Fahrzeug selber nicht geführt hat und seinen Nutzungswillen gerade nicht ausgeübt hat.
 
Landgericht Hamburg, Urteil LG Hamburg 310 O 155 11 vom 21.10.2011
Normen: BGB § 249; StVG §§ 7 I, 17 II; StVO §§ 5 VII, 9 V
[bns]