Bei einer unfallanalytischen Begutachtung wird zunächst bestimmt, wie viel Energie in Deformationsarbeit umgewandelt wurde.
Die biomechanische Begutachtung untersucht die Belastung, welcher der Betroffene ausgesetzt war, wobei auch die konstitutionellen und medizinischen Besonderheiten der betroffenen Person festgestellt werden.
Biomechanische Gutachten sind zur Feststellung von Unfallfolgen unverzichtbar und bauen die Brücke zwischen unfallanalytisch berechneten Fahrzeugwerten und den medizinisch festgestellten Beschwerden des Geschädigten.
In Verkehrsunfallsachen sind die am Unfall beteiligten Parteien grundsätzlich von Amts wegen zu hören. Eine unterlassene Anhörung einer Partei stellt einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör dar.
Normen: ZPO §§ 137 IV, 141 I, 286 I, 538 II 1 Nr. 1; GG Art. 103 I